ZUKÜNFTIGE VERKEHRSEXPERTE

Um Verkehrsexperte zu werden und Führerprüfungen abnehmen zu können, müssen Sie bei der kantonalen Behörde ein Gutachten von einem Verkehrspsychologen vorlegen, welches Ihre verkehrspsychologische Eignung bestätigt (Art. 65, al. 2 e).

Das ADP ist auch dafür von den kantonalen Behörden anerkannt, solche verkehrspsychologischen Gutachten offiziell auszustellen.

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